Dennis Kayser Stiftung · Langbrühl 6 · D-88709 Hagnau am Bodensee · Tel.: +49 (0)178 / 652 48 58 · Fax: +49 (0)75 32 / 445 80 82

Ihre Spende kommt ohne Abzüge, unmittelbar und zeitnah den Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu Gute.

Dies wird ermöglicht, da alle Verwaltungskosten durch die Erträge des Stiftungskapitals abgedeckt werden. Die Vorstände sowie der Stiftungsrat arbeiten ehrenamtlich.

Die Dennis Kayser Stiftung ist seit ihrer Gründung vom Finanzamt zu 100 Prozent als gemeinnützig mildtätig anerkannt. Damit ist Ihre Spende voll abzugsfähig.

Für Spenden bis zu 200 Euro gilt der Überweisungsträger als Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne auch eine separate Spendenbescheinigung der Dennis Kayser Stiftung aus. Dazu benötigen wir Ihre Anschrift per Post oder im Verwendungszweck Ihrer Überweisung.

Schenkung und Vermächtnis bzw. Zustiftung

Die Dennis Kayser Stiftung ist von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit. So kommt Ihr Geld ohne Abzüge den Projekten der Dennis Kayser Stiftung zu Gute.

Der Unterschied zwischen einem Vermächtnis und einer Schenkung liegt darin, dass die Schenkung noch im gleichen Jahr an die Bedürftigen weitergeleitet wird, wohingegen Ihr Vermächtnis, auch Zustiftung genannt, unser Stiftungskapital aufstockt und wir nur die Zinsen ausschütten. Ihr Vermächtnis bleibt somit dauerhaft erhalten. Sollten Sie sich für eine Schenkung oder Zustiftung entscheiden, können Sie sich auch ein eigenes Projekt wünschen, welches mit Ihrem Geld verwirklicht wird.

Haben Sie hierzu Fragen, helfen wir Ihnen gerne.
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